Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Scriptor Management, Dresden
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen von uns getroffen werden. Unsere Agentur und die von uns vertretenen Fotomodelle und Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
§2 Aufnahmekriterien
Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung eines Models ist die alleinige Entscheidung von Scriptor Management. Scriptor Management muss keinerlei Rechtfertigung für die Ablehnung eines Models übernehmen. Die Ablehnung eines Models ist dem Team von Scriptor Management überlassen und bedarf keines weiter aufgeführten Grundes. Der Grund kann jedoch auf Anfrage des Models gerne genannt werden. Bei Minderjährigen wird die Zustimmung des gesetzlichen Vetreters zur Bewerbung vorausgesetzt.
§3 Copyright der Fotos
Durch den Upload von Fotomaterial bestätigt das Model, dass das Copyright zur Verwendung und Veröffentlichung des Bildmaterials bei dem jeweiligen Model liegt und Scriptor Management das Recht hat, das Bildmaterial zum Zweck der Vermittlung des jeweiligen Models zu veröffentlichen. Es ist Scriptor Management nicht zumutbar zu prüfen, ob das Copyright im jeweiligem Fall vorliegt. Eine Zuwiderhandlung und Copyrightverletzung durch Upload von geschütztem Bildmaterial ist in vollem Umfang dem jeweiligen Model zuzuschreiben. Scriptor Management haftet nicht für Copyrightverletzungen jeglicher Art, da das Bildmaterial eigenhändig von dem jeweiligen Model ausgewählt und zur Bereitstellung u. Veröffentlichung hochgeladen wurde. Fotos und Arbeiten, die beim jeweiligen Auftrag erstellt worden sind, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Auftraggebers. Das Model verzichtet hierbei - falls nicht anders geregelt - auf weitergehende Rechte an den Bildern.
§4 Datenschutzhinweis
Der Schutz der Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiger Aspekt, er beeinflusst, wie wir unsere Geschäftaktivitäten konzipieren und umsetzen. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)seit 2018 (DSGVO) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet. Wir erheben personenbezogene Daten über Sie nur mit Ihrem Wissen bzw. Ihrer Zustimmung. Diese werden nur für interne Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir haben weitreichende Sicherheitsbestimmungen und - Maßnahmen umgesetzt, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor Zerstörung und Verlust zu schützen. Wir geben personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung. Wenn Sie innerhalb unseres Internetangebotes Seiten und Daten abrufen oder Daten über sich eingeben, so weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt.
§7 Widerrufsrecht / Kündigung
Die Bewerbung bei Scriptor Management kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Hierfür
reicht die einfache Versendung einer Email mit der vorläufigen Model ID.
Die Sedcard/Mitgliedschaft kann zu jedem Zeitpunkt - per Email ohne Einhaltung einer Frist
gekündigt werden. Dazu genügt im Model Loginbereich die einfache Auslösung der
Kündigung.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kaution entsteht durch die Kündigung nicht. Die
Kaution wird nur nach zuverlässiger Abwicklung des 1. Auftrages zurück gezahlt und ist in
deiner ersten Gage enthalten.
BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Die Buchungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Model und dem Auftraggeber und der Agentur bei einer Modelbuchung.
§1 Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des
Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht
ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Kunde -Agentur : Der Kunde schuldet der Agentur das Model-Honorar. Die Höhe wird
vorab schriftlich niedergelegt. Scriptor Management stellt seinen Kunden in der Regel für die
Vermittlung eine Agenturprovision in Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt diese
20% des vereinbarten Model-Honorars . Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten
Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das
Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3) Der Kunde schuldet das Model-Honorar auch für Folgebuchungen, solange das Model
sich von der Agentur vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind
unzulässig. Bei Zuwiderhandlung fordert Scriptor Management eine Ausfallentschädigung in
Höhe des gesamten Honorars.
(4) Bei Buchungen von Minderjährigen Models ist immer zwingend die Absprache und die
Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
(5) Datensätze wie Maße, Konfektionen , Größe etc. werden durch das Model selbst gepflegt.
Änderungen können selbständig durch das Model vorgenommen werden. Ausgenommen
davon sind die Fotos in der Sedcard, diese werden durch die Agentur auf aktuellen gehalten.
Der Kunde kann aber vor jedem Shooting ein aktuelles Polaroid anfordern.
§2 Buchungsmodalitäten
(1) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch
die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen
Einzelheiten.
(2) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich
hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die
Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 24
Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen.
§3 Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund
zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung
wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich
mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und
Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung
mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Erfolgt die Annullierung durch den Auftraggeber nicht innerhalb der o.g.
Annullierungsfristen, werden die Modelgage, sowie die Vermittlungsprovision in vollem
Umfang fällig.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften
bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen
adäquaten Ersatz zu finden. Falls das Model zum Drehtag nicht erscheint, werden die
Ersatzkosten für ein anderes Model, sowie mögliche Produktionskosten vollständig vom
jeweiligen Model getragen.
(6) Das Model hat am Drehtag zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erscheinen. Falls
das Model aus vertretbaren Gründen nicht erscheinen kann, hat das Model Scriptor
Management und den Auftraggeber mind. einen Tag vor Beginn des Einsatzes zu informieren
und ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Kosten für vorbezahlte Tickets wie Flüge und Bahnfahrten so wie Hotels, muss das
Model
dann über die eigene Versicherung oder selbst erstatten.
§4 Zahlungskonditionen
Das Honorar für die Buchung zuzüglich Spesen wird umgehend nach Ablauf der Produktion
fällig. Der Auftraggeber erhält von Scriptor Management nach der Produktion eine Rechnung
über das Modelhonorar und die entsprechende Agenturprovision. Das Model-Honorar
einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen, sowie die
Vermittlungsprovision werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt, die
übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen. Das Model wird erst nach erfolgreicher
Zahlung des Auftraggebers direkt von Scriptor Managementbezahlt. Scriptor Management
haftet nicht für evtl. Zahlungsausfälle des Auftraggebers. Die Gage wird vor dem Auftrag mit
Scriptor Management vertraglich geregelt, nachträgliche Verhandlungen sind unzulässig.
Finanzielle Absprachen werden nur mit Scriptor Management als Agentur getroffen,
Nebenabreden bestehen nicht und sind unzulässig.
Bei erstmaliger Buchung eines Models wird die Kaution nach zuverlässiger Abwicklung des
Auftrages zurück erstattet.
§5 Model - Honorar
(1) Tageshonorar
(2) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires
(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit
Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(3) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum
Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models
60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen
bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Versicherungen und Steuern
Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als
Model betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern
keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Nichtselbständiger
und versteuert seine Honorare selbst über den Lohnsteuerjahresausgleich. Scriptor
Management ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Modells.
(6) bei Krankheit insbesonders bei mehrtägigen Einsätzen ist sofort die Agentur und auch der
Kunde vor Ort zu informieren
damit die Agentur eine Möglichkeit hat schnellst möglich ein Ersatzmodel vorzuschlagen.
§6 Reisekosten
Die Übernahme der Reisekosten der Models durch den Auftraggeber muss vorab vereinbart
werden. Bei Anreise mit dem Auto gilt die von der Agentur festgesetzte Kilometerpauschale
welche sich an die gesetztliche anlehnt . Es kann auch einzeln vertraglich eine Pauschale
vereinbart werden.
Als Anreiseort gilt die im Personalausweis gültige Adresse des Models bzw. der Sitz des
Models.
Anreisen bis 50 KM hat das Model selbst zu tragen. Es kann auch der Fahrpreis der DB 2.
Klasse hin und zurück vereinbart werden.
Auch im Falle der Buchungsannulierung gem. §3 durch den Auftraggeber sind von diesem die
nicht abwendbaren Reise- bzw. Stornierungskosten zu übernehmen.
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und
Anreisekosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen
ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
Das Model hat nach dem Einsatz alle relevanten Quittungen bei Scriptor Management
einzureichen.
Hierzu zählen Fahrkarten, Tankbelege,Taxiquittungen.
§7 Vermittlungsprovision vom Model
Scriptor Management erhält für die Auftragsvermittlung vom Model in der Regel 20 % von vereinbarten Gagen und Buyouts außer es gibt eine anders lautende Vereinbarung.
§8 Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4
Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00
Uhr bis 17.00 Uhr zzgl. einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim
Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur
Arbeitszeit.
(3) Bei Überstunden oder sonstigen Missverständnissen ist umgehend der zuständige
Ansprechpartner von Scriptor Management zu kontaktieren und zu informieren.
(4) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine
Überschreitung der Arbeitszeit bis 45 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
§9 Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten
Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten
Kunden unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlichen unbegrenzten
Veröffentlichung sowie den Vertrieb für Werbezwecke jeglicher Art übertragen.
(2) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche
Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§10 Reklamation
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die
Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu
erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.
Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche
Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das
Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur
teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der
Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung
für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht
ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und
erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sich während der Produktion um das Wohl des
Models zu kümmern. Die individuellen Wünsche des Models müssen respektiert werden.
(5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das
zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(6) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
(7) Bei Krankheit des Models stellt die Agentur insoweit verfügbar in möglichst kürzester
Zeit ein Ersatzmodel
§11 Abwerbung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an der Buchung
zugrunde liegenden Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für
Dritte abzuwerben.
Das Model verpflichtet sich jegliche Kontakte zu Kunden, welche unmittelbar
mit einem Auftrag zusammen stehen, zu kontaktieren oder anderweitig für eigene Zwecke zu
nutzen.
Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von
Scriptor Managementvermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange diese sich von
der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von 1 Jahr nur in
gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die
vorstehende Bestimmung droht der vertragsbrüchigen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von
10.000,00 EUR, mindestens aber 20% des Jahreshonorars des jeweiligen Models.
§12 Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der
vermittelten Personen übernimmt Scriptor Management nicht. Insbesondere haftet Scriptor
Management nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden
aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet Scriptor
Management nicht, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten
oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine
Weise gehindert wird und falls das Model nicht den Erwartungen entspricht.
Scriptor Management haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der
Agentur selbst betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Scriptor
Management übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und
Unfällen von Models, Kunden und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen
dieser Personen. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende
Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der
Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu
verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das
zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Scriptor Management haftet nicht für Unfälle am Drehtag sowie für Unfälle bei An- und
Abfahrt.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet
deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im
Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und
Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der
Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu
Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Bestimmungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als
vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
Scriptor Somnium Gottwald
GB: Scriptor Management
Manuel Gottwald
An der Flutrinne 15a
01139 Dresden
Tel.: +49 351 264 415 60
mail: management@scriptor.email